Excel- Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung für Mieter und Vermieter |
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Jede zweite Betriebskostenabrechnung ist falsch, heißt es in vielen Quellen, hauptsächlich aus Mieterschutzverbänden. Das kann ich aus eigener Erfahrung nicht bestätigen. Meine Erfahrung: Jede ist falsch!!! Das mag übertrieben sein, ist auch nur meine persönliche Erfahrung. Als ich in einem Wohnsilo mit 25 anderen Mietern wohnte, wagte niemand sich gegen vorsätzlich falsche Betriebskostenabrechnungen zu wehren, selbst die nicht, die in einem Mieterverein organisiert waren. Die einen hatten Angst vor Repressalien, die anderen vor dem nicht kalkulierbaren Kostenrisiko. Und das wird schamlos ausgenutzt! In meinem Fall hatte ich Jahr für Jahr eine Kostenzusammenstellung als Excel-Datei erstellt und auch viel gegoogelt. Wach werden sollte man spätestens dann, wenn der Vermieter oder die Hausverwaltung neben Treppenreinigung, Gartenarbeit und Winterdienst auch noch einen Hausmeister abrechnet. Der wird gern auch noch als besonders vorteilhaft und mieterfreundlich angepriesen: "Endlich ist es uns gelungen, einen Hausmeister für sie zu finden". Unser Hausmeister sortierte jede Woche den grauen Müll im Container. Eine völlig unsinnige Arbeit. Da wurden Plastiktüten aus dem Graumüll in die gelbe Tonne umsortiert. Und das wöchentlich am Dienstag, obwohl am nächsten Tag die Müllabfuhr kommt. Tatsächlich wurde nur einmal im Monat mieterwirksam sortiert und zwar immer dann, wenn die meisten Mieter von der Arbeit nach Hause kamen. Da denkt man doch, donnerwetter - unser HM ist aber fleißig. Macht man dann aber von seinem Recht auf Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen des HM bei der Hausverwaltung Gebrauch, staunt man, daß er jede Woche, manchmal zwei mal Müll sortiert hat. Noch schlimmer wird es, wenn er sich auf Geheiß der Hausverwaltung an Investitionen des Vermieters beteiligt. So wurde ein 120 m langer Zaun abgerissen und zur Abfuhr aufgeschichtet. Anschließend wurde für eine Firma zwei Wochen lang mit 4 Leuten die Baufeldfreimachung für den neuen Zaun betrieben, Steine und Wurzeln raus usw. Auf meine Frage an die Hausmeisterin, wer das bezahlt, antwortete sie nicht ohne Stolz: "Wir haben einen Auftrag von Herrn J" (Hausverwaltung). Na, dann ist ja alles gut. Einige Tage später kommt sie auf mich zu und sagt. "Herr J. hat gesagt, wir bekommen das nicht bezahlt". Auf meine Frage, warum arbeitet ihr dann noch immer für Herrn J.??? Antwort: Achselzuckend "Was sollen wir denn machen?" Was haben sie gemacht? Sie haben die Kosten in anderen Positionen versteckt. Nicht immer gleich erkennbar. Wurde vordem der Rasen jede Woche auf beiden Seiten des Hauses gemäht, so nun nur noch jede zweite Woche. Eine Woche links, die andere Woche rechts. Als das auffiel kam die Erklärung postwendend: Der Akku-Rasenmäher schafft nur eine Seite, und das Laden dauert so lange. Treppenreinigung: Früher jede Woche mit 2 Personen, zusammen 4 Stunden. Nun nur noch eine Person mit ebenfalls 4 Stunden. Hausmeister besorgt mit eigenem Pkw in Baumärkten Material, Leuchtmittel, Gartengeräte u.a. Dieser Stundenaufwand ist in keiner Abrechnung zu finden, würde ja dann doch zu auffällig sein. Dumm gelaufen: Die Rechnungen für die verauslagten Kosten sind vorhanden. Hausmeister beseitigt Sturmschäden und rechnet natürlich als HM die Kosten ab. Hausmeister weist Fremdfirmen ein, Hausmeister reinigt nach dem Auszug von Mietern deren Wohnungen, Hausmeister führt in einem Fall sogar eine Maklerin durch eine freigezogene Wohnung. Hausmeiste bringt eine Bekanntmachung der Hausverwaltung zum Aushang und rechnet dafür 15 Minuten ab. Die Liste kann unendlich fortgesetzt werden. Wie wehrt man sich dagegen? Unbedingt vom Recht auf Einsichtnahme Gebrauch machen! Ein Jahr später die nächste Einsichtnahme: Doch, einmal nach dem ersten Widerspruch: Seit Dezember 2017 liegt die Sache nun beim Amtsgericht. Inzwischen bot die Hausverwaltung einen Vergleich an: 50%.
Nächster Vermieter: Im August 2015 zog ich aus, in eine andere Wohnung, einen sanierten Altbau mit zwei Mieteinheiten. Es war ein Wiederbezug. Aber ich wollte die Wohnung. Sie war warm und hell, auf keinen Fall fußkalt, aber leider auch nicht billig, 10,00 €/m2. Den Mietvertrag bekam ich nach vielen Bitten 5 Monate später. Der Vermieter meinte, man brauche keinen Mietvertrag. Ein mündlicher Vertrag reiche vollkommen aus. Das nächste Jahr kam. Was nicht kam, war die Betriebskostenabrechnung. Viele Mahnungen, gefolgt von Vertröstungen und Hinhaltetaktiken. Mein Angebot, die hier vorgestellte Exceldatei zu nutzen, lehnte er schroff ab. So was brauche er nicht! Ende November kam dann endlich die Betriebskostenabrechnung. Noch am gleichen Tag habe ich Widerspruch eingelegt. Der Vermieter hielt das für eine Frechheit, unterstellte ich doch damit, daß die Abrechnung falscht sein könnte. Wenige Tage später lag mein Einschreibebrief (wieder verschlossen) in meinem Briefkasten. Kommentarlos! Kopien der Rechnungen seiner Auslagen will er nicht liefern. Bleibt mir wohl nur der Gang zum Anwalt. Der erste RA wollte 5 € haben - pro Minute!- der zweite nur 28,50 € je 1/4 Stunde, wenigstens aber nur für eine erste Beratung. Die sanierte neue Wohnung hat übrigens nur ein paar "kleine Mängel": Fehlerstrom! Die Sache mit dem Fehlerstrom hat er so geklärt: Er nahm sie mit und probierte sie bei sich zu Hause aus. Und siehe da, beim ihm taten sie das gleiche wie bei mir. Logisch. Das liegt ja an den Birnen! Tatsächlich soll so etwas bei älteren Produkten möglich sein. Ja, das stimmt, NACHLEUCHTEN, für kurze Zeit, nicht aber dauerhaft!!! Fäkaliengeruch in der Wohnung! Einen Stromzähler Na ja, wo kommen wir denn dahin, wenn jeder seinen eigenen Zähler haben will. Falscher FI-Schalter A statt F: Nun auch noch zum letzten Mittel Mietminderung greifen, oder doch besser ausziehen??? Aber wohin bei dem Mietenwahnsinn? Ich habe Mietminderung angekündigt - mit Fristsetzung! Und nun überschlugen sich plötzlich die Arbeiten. 2 Elektriker suchten 2 Tage lang den Fehler. Am Ende fanden sie 2 Schaltungsfehler und sogar ein Kabel mußte ausgewechselt werden. Inzwischen wurde bekannt, dass im Haus noch Bleirohre in der Trinkwasserleitung vorhanden sind. Der maximal zulässige Wert wurde um das 4,2-fache überschritten! Nach einer 10jährigen Übergangsfrist sind Bleirohre in Trinkwasserleitungen seit 2013 verboten. Interessiert den Vermieter aber auch nicht. "Da passiert nichts. Die sind im Laufe der Zeit zugesetzt." Nun griff ich wieder zum letzten Mittel - Mietminderung! Ich war ein paar Tage nicht im Haus. In dieser Zeit war auf dem Grundstück ein kleiner Bagger zugange gewesen. Sah so aus, als würden die Bleirohre ausgebaut worden sein. Tatsächlich kam Tage später Post vom Vermieter mit der Bitte, nun die Mietminderung einzustellen und den einbehaltenen Betrag an ihn zurück zu überweisen. Die Bleirohre seien ja schließlich raus. Ich bat zum Nachweis um eine erneute Beprobung. Die lehnte er trotzig ab. Er wußte aber nicht, dass ich wegen der "Alarmglocken" die erneute Beprobung schon selbst in Auftrag gegeben hatte und das Ergebnis bereits vorlag: Noch immer reichlich Blei im Wasser, zwar weniger, aber noch immer 220 %, zu viel! Der Schock war im anzusehen. Er beschloß nun, die Sache gerichtsfest anzugehen, ich könnte ja geschummelt haben! Das Ergebnis verschwieg er mir. Alles klar, wieder positiv, und nun sogar von einem Sachverständigen und damit gerichtsfest. Tatsächlich hat er inzwischen die Kostenübernahme schriftlich abgelehnt: Zur Körperverletzung kommt nun auch noch eine altersdiskreminierende Beleidigung. Muss ich mir das gefallen lassen?
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Hier geht's endlich zur Betriebskostenabrechnung: |
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Deshalb: 12 Mieter können abgerechnet werden. Ein einmaliger Mieterwechsel im Jahr - egal an welchem Tag im Monats - ist möglich. Die Angaben werden einer Mieterliste entnommen. Direkt zugeordnete Kosten für ein Wohnung, Heizungskosten, Kosten für Warm- und Kaltwasser werden in eigenen Tabellenblättern für jede Mietwohnung ermittelt und in der Eingabenmaske übersichtlich dargestellt. 14 umlegbare Kostenpositionen (davon 8 frei wählbar) und 5 jeder Wohnung direkt zuordenbare Kosten können abgerechnet werden. Versicherungen dürfen übrigens in einer Summe zusammengefaßt werden. Der BGH hat entschieden, dass die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe unter der Kostenposition „Versicherung“ abgerechnet werden dürfen (Urteil v. 16.09.2009, Az. VIII ZR 346/08). Und das werden Sie besonders schätzen: So werden Übertragungsfehler vermieden. Selbst wenn in einer Wohnung nur 4 Heizkörper, ein Kalt- und ein Warmwasserzähler vorhanden sind, sind das bei 12 Mietern bereits 72 Zählerstände, die alle übertragen werden müssen. Wenn dann noch Mieter ausgezogen sind oder Zähler gewechselt wurden, haben Sie viel Spaß! Und irgendwo steckt immer ein Fehlerteufelchen. Eine Hilfedatei gibt es auch. Dennoch werden beim Anklicken vieler Zellen Hinweise oder Erläuterungen gegeben. Alle Zellen, die Formeln enthalten, sind gegen unbeabsichtigte Eingaben gesperrt. So ist die Exceldatei quasi unkaputtbar. Und dann gibt es noch ein Tabellenblatt: Die Mieterlistestellt übersichtlich alle für die Nebekostenberechnung erforderlichen Mieterangaben bereit:
Name und Vorname, Anrede, Adresse, Kontodaten, Betriebskostenvorschuß sowie Mietbeginn und Mietende.
Bei einen Mieterwechsel wird lediglich die Monatszahl des Auszugdatums des Vormieters geändert und automatisch in die Zeile des zweiten Mieters übernommen. Alle Mieter- und Vermieterdaten werden auch in anderen Tabellen verwendet. So werden Fehler vermieden.
Die Datei enthält diverse Makros, die selbstverständlich keinen gefährlichen Code enthalten. Sie müssen die Makrosicherheit mindestens auf "Mittel" setzen, weil sonst die Anschreiben an die Mieter nicht gedruckt werden können. Ebenso kann kein neues Abrechnungsjahr eingerichtet werden. Die Datei ist eine 30-Tage-Testversion, die Sie gegen eine geringe Gebühr freischalten können. |
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Die Eingabenmaskezur Aufteilung aller umlegbaren und der einzelnen Mietern direkt zuzuordneten Kosten ist sehr komplex, aber dennoch leicht zu bedienen. Alle Eingabezellen sind gelb hinterlegt. Alle anderen Zellen sind gegen unbeabsichtigte Eintragungen geschüzt und enthalten fast immer Formeln. Fehler werden auffällig rot und gelb hinterlegt angezeigt. Ein fehlerbehaftetes Mieterschreiben kann nicht ausgedruckt werden.
Neben Heizung-, Kaltwasser- und Warmwasserkosten stehen 10 weitere Kostenpositionen zur Verfügung, z.B Gartenarbeit, Hausmeister, Winterdienst, Steuern und Versicherungen usw. Mehrere Versicherungen dürfen in einer Summe zusammgefaßt werden (BGH-Urteil). Soll ein neues Abrechnungsjahr begonnen werden, werden alle Zählerendstände als
neue Zähleranfangstände umgesetzt.
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Das Anschreiben (Seite 1) an die Mieter erstellt die Exceldatei mittels Makro durch einen Klick, schnell, fehlerfrei und unterschriftsreif. Seite 2 (Anlage)listet alle Zählerstände und Verbräuche für Kalt- und Warmwasser sowie für die Heizkosten übersichtlich auf.
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Ein Stundennachweis für Hausmeister mit hinterlegtem Kalender |
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Wer Hausmeisterstunden abrechnen will, muß oft mit viel Bürokratie zurechtkommen. Hier gibt es eine einfache Excel-Vorlage mit hinterlegtem ewigen Kalender. Sie können die Einsatzzeiten minutengenau eingeben, unterteilt nach Gartenarbeit, Treppenreinigung, Hausmeister oder Winterdienst. Das Berechnen des Zeitaufwandes erledigt natürlich das Programm. Es prüft auch auf eventuelle Fehler. Die Datei ist "unkaputtbar", enthält keine Makros und kostet nix. Einfach mal testen. |
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Aktualisiert: 17-Apr-2019 23:01 | |||
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